neuer Geschäftsführer der BFGS
Kategorie: Zeitungsmeldungen
Gaertnerboerse.de vom 19.07.2010
Neuer Geschäftsführer der BFGS heißt Meyer
Tobias T. Meyer (Bad Homburg) ist neuer Geschäftsführer der Buchstelle für Gartenbau und verwandte Betriebe Steuerberatungs-Gesellschaft (BFGS). Er folgt auf Horst-Dieter Riepe, der zum 20. April dieses Jahres nach mehr als 25-jähriger Amtszeit als Geschäftsführer ausschied.
Meyer ist seit 2007 Geschäftsführer der DBB DATA Steuerberatungs-Gesellschaft. Er hat über zehnjährige Erfahrung in Beratung und Prüfung mittelständischer Betriebe. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeitete Meyer sich in den vergangenen Jahren vermehrt in die grüne Branche ein. Weiterhin führt er die Zusatzqualifikation Landwirtschaftliche Buchstelle.
Die 1927 gegründete BFGS hat sich auf die Betreuung von Gartenbaubetrieben aller Sparten sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben spezialisiert. Zusammen mit der DBB DATA hat die BFGS bundesweit 16 Niederlassungen.
ZVG Arbeitsausschuss Recht und Steuern
Kategorie: Zeitungsmeldungen
Landesverband Gartenbau Rheinland-Pfalz e.V. vom 09.05.2010
Der Landesverband Gartenbau Rheinland-Pfalz e. V. (Burgenlandstraße 7 - 55543 Bad Kreuznach) meldet:
Steuernachzahlung: Was Rentnern droht
Kategorie: Zeitungsmeldungen
FNP / Taunuszeitung vom 04.08.2009
Die Renten sind seit vier Jahren steuerpflichtig. Wer nicht gezahlt hat, der wird demnächst mit unangenehmer Post vom Finanzamt rechnen müssen.
Warum gibt es die Kontrollen überhaupt?
Seit 2005 müssen Rentner als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich mindestens 50 Prozent ihrer Altersgelder versteuern.
Seitdem steigt der Anteil der Besteuerung der Renten. Gleichzeitig können die Beitragszahler zur Rentenversicherung einen immer größeren Anteil der Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen.
Wie viele Rentner werden von Kontrollen betroffen sein?
Schätzungen gehen von bis zu fünf Millionen der derzeit etwa 20 Millionen Rentner aus. Die Höhe der Steuern richtet sich nach den Renten selbst und nach zusätzlichen Einkünften.
Mit Nachzahlungen muss derjenige rechnen, der seinem Finanzamt etwa trotz Zusatzeinkünften keine oder eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hat.
Die große Mehrheit der Rentner, die nebenher keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, muss nach Angaben des Finanzministeriums keine Steuern fürchten. Alleinstehende mit rund 19 000 Euro Jahresrente bleiben danach von Steuern ungeschoren, wenn sie 2005 in Rente gegangen sind oder schon Rente bezogen haben. Bei Paaren dieses Rentnerjahrgangs sind es 38 000 Euro pro Jahr.
Da der Prozentsatz der zu versteuernden Rente jährlich ansteigt, verringert sich über die Jahre für die Neurentner der steuerfreie Anteil. Rentner behalten jedoch lebenslang den Prozentsatz bei, der beim Erstbezug der Rente festgesetzt wurde.
Geht es auch um Pensionen?
Bei den Beamtenpensionen bleibt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums alles beim alten. Sie wurden auch vor dem Jahr 2005 schon besteuert, während es bei den Renten nur der Ertrags- oder Zinsanteil je nach Alter war. Die Beamten zahlen allerdings keine Beiträge zu ihrer Altersversorgung.
Wird es eine Härtefallregelung geben?
Finanzminister Steinbrück lehnt Sonderregelungen wie eine Bagatellgrenze oder einen Rabatt etwa bei geringen Renten aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Dennoch gibt es bereits jetzt Möglichkeiten, um Härtefälle abzufedern. So ist nach Paragraf 222 der Abgabenordnung (AO) eine Stundung in voller Höhe oder zumindest von einem Teil der Steuerschuld möglich, wenn eine «erhebliche Härte» zuträfe. Wenn die Einziehung der Steuerschuld «unbillig» wäre, kann sie auch ganz erlassen werden. Dies ist im Paragraf 227 AO geregelt. Noch im Juni war über eine Bagatellgrenze debattiert worden. (Quelle: dpa)
